Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildungen

Unterweisung aller Beschäftigten

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu schulen. Die Unterweisungen der Angstellten sind zu dokumentieren. Wir führen die Schulung Ihrer Mittarbeiter bevorzugt bei Ihnen im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren Seminarräumen durch.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Zum Ausbildungsinhalt der Brandschutzhelferschulung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Weiterbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Wir führen die Ausbildung der Brandschutzhelfer bevorzugt bei Ihnen im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren Seminarräumen durch. Die zukünftigen Brandschutzhelfer werden an einer mobilen Brandsimulationsanlage mit verschiedenen Arten von Löschgeräten geschult.
Ausbidlung zum Brandschutzhelfer Schulung zum Brandschutzhelfer

Brandschutzbeauftragter M-V

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Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
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Unterweisung aller Beschäftigten

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu schulen. Die Unterweisungen der Angstellten sind zu dokumentieren. Wir führen die Schulung Ihrer Mittarbeiter bevorzugt bei Ihnen im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren Seminarräumen durch.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Zum Ausbildungsinhalt der Brandschutzhelferschulung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Weiterbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Wir führen die Ausbildung der Brandschutzhelfer bevorzugt bei Ihnen im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren Seminarräumen durch. Die zukünftigen Brandschutzhelfer werden an einer mobilen Brandsimulationsanlage mit verschiedenen Arten von Löschgeräten geschult.