Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildungen
Unterweisung aller Beschäftigten
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal
jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen
Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen
(Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten,
Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im
Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege,
Sammelplatz) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B.
kontinuierliche Informationen und regelmäßige
Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen
Kommunikation an.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die
wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu schulen.
Die Unterweisungen der Angstellten sind zu dokumentieren.
Wir führen die Schulung Ihrer Mittarbeiter bevorzugt bei Ihnen
im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren
Seminarräumen durch.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten
durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und
als Brandschutzhelfer zu benennen.
Zum Ausbildungsinhalt der Brandschutzhelferschulung gehören
neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes
Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die
Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die
Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Zum Weiterbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Wir führen die Ausbildung der Brandschutzhelfer bevorzugt bei
Ihnen im Objekt (aufgrund der Praxisnähe) oder in unseren
Seminarräumen durch. Die zukünftigen Brandschutzhelfer
werden an einer mobilen Brandsimulationsanlage mit
verschiedenen Arten von Löschgeräten geschult.
Brandschutzbeauftragter M-V