Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
DGUV Information 205-003 “Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von
Brandschutzbeauftragten (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
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Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung.
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Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
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Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
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Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
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Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
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Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie
den Brandschutz betreffen.
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Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
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Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
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Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
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Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung
veranlassen und dabei mitwirken.
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Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen.
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Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
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Brandschutzbegehungen.
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Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
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Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
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Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von
Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2).
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Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
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Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
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Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
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Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
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Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten
werden.
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Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von
brandschutztechnischen Einrichtungen.
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Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den
Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
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Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.
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Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B.
für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/
Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.).
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Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz.
Brandschutzbeauftragter M-V
Aufgaben