Herzlich Willkommen auf der Homepage der

Brandschutzbeauftragten MV.

Verantwortung abgeben durch die Bestellung eines

Brandschutzbeauftragten

Durch gesetzliche Bestimmungen (z.B. bei manchen Sonderbauten) ist die Stellung eines Brandschutzbeauftragten bei diesen Objekten verpflichtend. Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich? Grundsätzlich ist der Unternehmer / Arbeitgeber für den Brandschutz zuständig. Er ist dafür verantwortlich, dass die Gebäude instand gehalten werden, damit der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird. Dies ist zum Schutz der Personen im Objekt und zum Schutz der Sachgüter. Einen externen Brandschutzbeauftragten zu benennen, und dadurch den Arbeitgeber (zeitlich wie auch haftungstechnisch) zu entlasten, ist, aufgrund der vielfältigen und speziellen Aufgaben und damit notwendigen fachmännischen brandschutztechnischen Eignung, welche ein Arbeitgeber in der Regel nicht hat, (abgesehen davon, dass er sich um das Tagesgeschäft kümmern muss) sehr zweckmäßig.

Der Brandschutzbeauftragte als externe Dienstleister

Als externer Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen mit unserem umfangreichen, über viele Jahre erworbenen Fachwissen, zur Verfügung. Durch unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis können wir Ihnen sehr wirtschaftliche und wirkungsvolle Lösungen für Probleme vorschlagen. Mit uns haben Sie, so Sie es wünschen, einen Ansprechpartner für alle Belange des vorbeugenden, baulichen und innerbetrieblichen Brandschutzes gewonnen. Unsere externen Brandschutzbeauftragten stehen Ihnen für die Städten Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow, Ludwigslust, Hagenow, Parchim, Boizenburg, Grevesmühlen, Gadebusch, Rehna, Perleberg, Wittenburg, Zarrentin, Kühlungsborn, Bützow, Neustadt-Glewe, Zarrentin … und Nachbarregionen zur Verfügung.

Weitere Aufgabengebiete

Als zusätzliche Aufgaben erstellen wir für Sie gern Ihren Alarmplan, Flucht- und Rettungsplan mit dem Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung Teil A, B, C, Feuerwehrplan, Unterweisung von Mitarbeitern und Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Vorteile für Sie

Durch unsere kontinuierlich geschulten Brandschutzbeauftragten können Sie sich und Ihre Angestellten voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Mängel oder Gefahren erkennen wir frühzeitig und können Ihnen fachlich richtige und gleichzeitig kostenbewusste Optimierungsmöglichkeiten unterbreiten. Ist ein externer Brandschutzbeauftragte bestellt, honorieren viele Feuerversicherungen dies mit Prämienrabatten.
Brandschutzbeauftragter Mecklenburg Vorpommern Brandschutzbeauftragter Mecklenburg Vorpommern
Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
WELCOME
Zarrentin Brandschutzhelfer Brandschutzebauftragte Ludwigslust GüstrowBrandschutzbeauftragten externer Brandschutzbeauftragter Rostock Bestellung Brandschutzbeauftragte Schwerin

Brandschutzbeauftragter M-V

Herzlich Willkommen auf der

Homepage der

Brandschutzbeauftragten MV.

Verantwortung abgeben durch die Bestellung eines

Brandschutzbeauftragten

Durch gesetzliche Bestimmungen (z.B. bei manchen Sonderbauten) ist die Stellung eines Brandschutzbeauftragten bei diesen Objekten verpflichtend. Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich? Grundsätzlich ist der Unternehmer / Arbeitgeber für den Brandschutz zuständig. Er ist dafür verantwortlich, dass die Gebäude instand gehalten werden, damit der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird. Dies ist zum Schutz der Personen im Objekt und zum Schutz der Sachgüter. Einen externen Brandschutzbeauftragten zu benennen, und dadurch den Arbeitgeber (zeitlich wie auch haftungstechnisch) zu entlasten, ist, aufgrund der vielfältigen und speziellen Aufgaben und damit notwendigen fachmännischen brandschutztechnischen Eignung, welche ein Arbeitgeber in der Regel nicht hat, (abgesehen davon, dass er sich um das Tagesgeschäft kümmern muss) sehr zweckmäßig.

Der Brandschutzbeauftragte als externe Dienstleister

Als externer Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen mit unserem umfangreichen, über viele Jahre erworbenen Fachwissen, zur Verfügung. Durch unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis können wir Ihnen sehr wirtschaftliche und wirkungsvolle Lösungen für Probleme vorschlagen. Mit uns haben Sie, so Sie es wünschen, einen Ansprechpartner für alle Belange des vorbeugenden, baulichen und innerbetrieblichen Brandschutzes gewonnen. Unsere externen Brandschutzbeauftragten stehen Ihnen für die Städten Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow, Ludwigslust, Hagenow, Parchim, Boizenburg, Grevesmühlen, Gadebusch, Rehna, Perleberg, Wittenburg, Zarrentin, Kühlungsborn, Bützow, Neustadt-Glewe, Zarrentin … und Nachbarregionen zur Verfügung.

Weitere Aufgabengebiete

Als zusätzliche Aufgaben erstellen wir für Sie gern Ihren Alarmplan, Flucht- und Rettungsplan mit dem Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung Teil A, B, C, Feuerwehrplan, Unterweisung von Mitarbeitern und Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Vorteile für Sie

Durch unsere kontinuierlich geschulten Brandschutzbeauftragten können Sie sich und Ihre Angestellten voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Mängel oder Gefahren erkennen wir frühzeitig und können Ihnen fachlich richtige und gleichzeitig kostenbewusste Optimierungsmöglichkeiten unterbreiten. Ist ein externer Brandschutzbeauftragte bestellt, honorieren viele Feuerversicherungen dies mit Prämienrabatten.
Add your one line caption using the Image tab of the Web Properties dialog
Brandschutzbeauftragter M-V
Brandschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern
WELCOME